stefano hat geschrieben:Anfang Januar 2010 wurde vom Departement Volkswirtschaft und Inneres des Kantons Aargau mitgeteilt, dass die Gemeinde Aarburg nicht zuständig ist für den Erlass eines Kletterverbots an der Säliflueh.
Es lässt ihnen offensichtlich keine Ruhe. Mittellandzeitung / Zofinger Tagblatt, Ausgabe 18/5/2010, Seite 27, links unten:
"Generelles Kletterverbot"
Der Gemeinderat Aarburg erklärt sich zuständig für die Umsetzung des Beschlusses der Ortsbürgergemeindeversammlung vom 11. Juni 2009, erlässt an der Säliflue ein generelles Kletterverbot und stützt sich dabei auf § 9 des aargauischen Dekrets über den Natur- und Landschaftsschutz vom 26. Februar 1985.
Gemäss § 9 des genannten Dekrets ist der Gemeinderat zur Anordnung von vorsorglichen Massnahmen in Natur- und Landschaftsschutz befugt. Gemäss Abs. 1 darf der Gemeinderat solche "für Zonen und Natzurobjekte jeglicher Bedeutung" erlassen. Gemäss Abs. 3 für längstens 5 Jahre.
Ob diese Gesetzesbestimmung erlassen wurde, um unter dem Deckmantel der vorsorglichen Massnahme nichtige Erlasse einer sachlich unzuständigen Gemeindebehörde zumindest befristet dennoch einzuführen, darf bezweifelt werden. Immerhin kann gegen den Beschluss Verwaltungsbeschwerde an das zuständige Departement geführt werden.
Ich hoffe doch, dass die betroffenen Sektionen/Ortsgruppen des SAC wiederum die nötigen rechtlichen Schritte einleiten werden...
Übrigens, der Artikel mutet seltsam an. Im Wortlaut einer amtlichen Publikation ähnelnd, steht aber in der MZ, nicht im Kantonsblatt und ausserdem ohne Quellenangabe... naja, eins steht fest, irgendeiner dort scheints persönlich zu nehmen, dass 'sein' Kletterverbot bachab gegangen ist...
Gruss Patrik